Repowering & Ü20-Anlagen

Wir bewerten ältere Photovoltaikanlagen und entwickeln Konzepte für Weiterbetrieb, Reparatur oder Modernisierung. Dabei prüfen wir auch Speicherintegration, Eigenverbrauch und den Austausch einzelner Komponenten.

Repowering und Weiterbetrieb älterer Photovoltaikanlagen

Viele Photovoltaikanlagen sind seit 15, 20 oder mehr Jahren in Betrieb. Das bedeutet nicht automatisch, dass sie technisch verbraucht sind. Solarmodule können auch nach Ablauf des ursprünglichen Förderzeitraums weiterhin zuverlässig Strom erzeugen.

Gleichzeitig verändern sich technische, wirtschaftliche und persönliche Rahmenbedingungen. Wechselrichter können ausfallen, der Stromverbrauch steigt, Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen kommen hinzu oder die ursprüngliche Einspeisevergütung endet.

Wir prüfen ältere Photovoltaikanlagen und entwickeln Konzepte für Weiterbetrieb, Reparatur, Modernisierung und Repowering.

Was bedeutet Repowering?

Repowering bezeichnet die technische Modernisierung einer bestehenden Photovoltaikanlage.

Dabei kann es sich um unterschiedliche Maßnahmen handeln:

  • Austausch des Wechselrichters
  • Ersatz einzelner defekter Module
  • Austausch der gesamten Modulfläche
  • Neuplanung der Modulstrings
  • Erneuerung von Leitungen und Steckverbindungen
  • Modernisierung der Schutztechnik
  • Anpassung des Zählerschranks
  • Nachrüstung eines Batteriespeichers
  • Einbindung einer Wallbox
  • Ergänzung eines Energiemanagementsystems
  • Umstellung auf Eigenverbrauch
  • Erweiterung der Anlagenleistung
  • Modernisierung des Monitorings


Nicht jede Anlage muss vollständig erneuert werden. Häufig ist eine gezielte Teilmodernisierung ausreichend.

Wann ist ein Repowering sinnvoll?

Eine Modernisierung kann sinnvoll sein, wenn:

  • der Wechselrichter wiederholt ausfällt
  • Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind
  • einzelne Module beschädigt sind
  • die Anlagenleistung deutlich gesunken ist
  • die vorhandene Dachfläche besser genutzt werden soll
  • zusätzliche Verbraucher hinzugekommen sind
  • ein Batteriespeicher nachgerüstet werden soll
  • die Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt wird
  • die elektrische Sicherheit verbessert werden muss
  • die ursprüngliche Dokumentation unvollständig ist
  • sich das Nutzungskonzept des Gebäudes verändert hat


Vor einer Entscheidung sollte der technische Zustand der gesamten Anlage bewertet werden.

Fragen zum Thema Repowering & Ü20-Anlagen?

Sprechen Sie mit uns über Ihr Vorhaben – wir prüfen die technischen Möglichkeiten und zeigen Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte auf.

Was ist eine Ü20-Anlage?

Als Ü20-Anlage wird üblicherweise eine Photovoltaikanlage bezeichnet, deren ursprünglicher Förderzeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beendet ist.

Das Ende der ursprünglichen Vergütung bedeutet nicht, dass die Anlage stillgelegt werden muss. In vielen Fällen kann sie weiter betrieben werden.

Mögliche Konzepte sind:

  • weitere Einspeisung
  • Umstellung auf Eigenverbrauch
  • Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
  • Integration eines Batteriespeichers
  • Versorgung neuer elektrischer Verbraucher
  • Teilmodernisierung
  • vollständiges Repowering

Welche Variante geeignet ist, hängt von Ertrag, Anlagenzustand, Verbrauch und Umbaukosten ab.

Technische Zustandsprüfung

Vor dem Weiterbetrieb oder einer Modernisierung werden die wesentlichen Anlagenkomponenten geprüft.

Dazu gehören:

  • Solarmodule
  • Unterkonstruktion
  • Dachbefestigung
  • Leitungen
  • Steckverbindungen
  • Modulstrings
  • Wechselrichter
  • Überspannungsschutz
  • Zählerschrank
  • Erdung und Potentialausgleich
  • Anlagenüberwachung
  • vorhandene Dokumentation


Zusätzlich können aktuelle Ertragswerte mit früheren Betriebsjahren oder vergleichbaren Anlagenwerten verglichen werden.

Alte Module weiterverwenden oder austauschen?

Solarmodule verlieren im Laufe der Jahre einen Teil ihrer ursprünglichen Leistung. Dieser Leistungsverlust allein ist jedoch nicht automatisch ein Grund für den Austausch.

Ein Weiterbetrieb kann sinnvoll sein, wenn:

  • die Module technisch intakt sind
  • die Erträge weiterhin stabil sind
  • keine sicherheitsrelevanten Schäden bestehen
  • die Dachfläche nicht anderweitig benötigt wird
  • eine Modernisierung wirtschaftlich keinen ausreichenden Vorteil bietet

Ein Austausch kann sinnvoll sein, wenn:

  • mehrere Module beschädigt sind
  • die Leistung deutlich zurückgegangen ist
  • Ersatzmodule nicht kompatibel sind
  • auf gleicher Fläche wesentlich mehr Leistung installiert werden kann
  • ohnehin umfangreiche Dacharbeiten anstehen
  • das Gesamtsystem neu geplant werden soll
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Wechselrichter austauschen

Wechselrichter erreichen häufig eine kürzere Lebensdauer als Solarmodule. Ein Defekt bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss.

Beim Austausch müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • Spannung der vorhandenen Modulstrings
  • Stromstärke
  • Leistung
  • Anzahl und Aufbau der Strings
  • Verschattung
  • Netzanschlussanforderungen
  • Kommunikationsschnittstellen
  • mögliche Speicherintegration
  • bestehendes Messkonzept


Ein neuer Wechselrichter muss technisch zur vorhandenen Anlage passen.

Einzelne Module ersetzen

Defekte Einzelmodule können grundsätzlich ausgetauscht werden. Bei älteren Anlagen sind identische Module jedoch häufig nicht mehr erhältlich.

Ein Ersatzmodul muss unter anderem passen hinsichtlich:

  • Spannung
  • Strom
  • Leistung
  • Abmessungen
  • Steckverbindungen
  • mechanischer Befestigung
  • elektrischer Charakteristik


Unter Umständen muss die Verschaltung eines gesamten Modulstrings angepasst werden.

Batteriespeicher nachrüsten

Auch ältere Anlagen können häufig mit einem Batteriespeicher ergänzt werden.

Dabei wird geprüft:

  • ob ein AC- oder DC-gekoppelter Speicher infrage kommt
  • ob der vorhandene Wechselrichter weiterverwendet werden kann
  • ob der Zählerschrank angepasst werden muss
  • welches Messkonzept erforderlich ist
  • wie hoch die nutzbaren Solarüberschüsse sind
  • welche Speichergröße zum Verbrauch passt
  • ob Not- oder Ersatzstrom gewünscht ist
  • ob weitere Verbraucher eingebunden werden sollen


Die Speichernachrüstung sollte immer zusammen mit dem tatsächlichen Verbrauchsprofil betrachtet werden.

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Umstellung auf Eigenverbrauch

Viele ältere Anlagen wurden ursprünglich als reine Einspeiseanlagen betrieben. Nach dem Ende der ursprünglichen Förderung kann eine Umstellung auf Eigenverbrauch sinnvoll sein.

Dafür können Anpassungen erforderlich sein an:

  • Zähleranlage
  • Messkonzept
  • Gebäudeverteilung
  • Wechselrichter
  • Energiemessung
  • Anlagensteuerung
  • Registrierung und Dokumentation


Ob sich die Umstellung wirtschaftlich lohnt, hängt davon ab, wie viel Solarstrom im Gebäude selbst genutzt werden kann.

Erweiterung um Wallbox und Wärmepumpe

Ältere Anlagen können weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Versorgung neuer Verbraucher leisten.

Mögliche Erweiterungen sind:

  • Wallbox
  • Wärmepumpe
  • Klimaanlage
  • elektrische Warmwasserbereitung
  • Batteriespeicher
  • Energiemanagement


Dabei muss geprüft werden, ob Erzeugung, Elektroinstallation und Netzanschluss für die neuen Anforderungen geeignet sind.

Reparatur, Teilmodernisierung oder vollständiger Austausch?

Die richtige Maßnahme hängt vom Gesamtzustand der Anlage ab.

Reparatur

Geeignet, wenn ein klar eingrenzbarer Defekt vorliegt und die übrige Anlage technisch in gutem Zustand ist.

Teilmodernisierung

Geeignet, wenn einzelne Komponenten veraltet sind, die grundsätzliche Anlagenstruktur aber erhalten bleiben kann.

Vollständiges Repowering

Geeignet, wenn mehrere Komponenten betroffen sind, die Dachfläche neu genutzt werden soll oder eine grundlegende technische Neuausrichtung geplant ist.

Weiterbetrieb ohne größere Änderung

Geeignet, wenn die Anlage sicher arbeitet, stabile Erträge liefert und kein wirtschaftlicher Grund für einen Umbau besteht.

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Dokumentation älterer Anlagen rekonstruieren

Bei älteren Photovoltaikanlagen fehlen häufig vollständige Pläne oder technische Unterlagen.

Für eine Zustandsbewertung können vorhandene Informationen zusammengetragen und ergänzt werden:

  • Modultypen
  • Wechselrichterdaten
  • Stringaufteilung
  • Leitungswege
  • Zählerkonzept
  • Inbetriebnahmejahr
  • bisherige Erträge
  • Reparaturhistorie
  • Registrierungsdaten
  • Garantie- und Versicherungsunterlagen


Eine rekonstruierte Dokumentation erleichtert spätere Reparaturen und Erweiterungen.

Fragen & Antworten

Was versteht man unter Repowering?

Repowering bezeichnet die technische Modernisierung einer bestehenden Photovoltaikanlage. Dabei können beispielsweise Module, Wechselrichter, Verkabelung, Schutztechnik oder Anlagenüberwachung erneuert werden. Ziel kann eine höhere Leistung, eine bessere Betriebssicherheit oder die Anpassung an einen veränderten Energiebedarf sein.

Als Ü20-Anlagen werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, deren ursprünglicher 20-jähriger EEG-Förderzeitraum zuzüglich des Inbetriebnahmejahres beendet ist. Das Ende dieses Förderzeitraums bedeutet nicht automatisch, dass die Anlage stillgelegt werden muss. Der technische Zustand und die möglichen Vermarktungs- beziehungsweise Nutzungskonzepte sollten jedoch überprüft werden.

Solarmodule können auch nach dem Ende des Förderzeitraums weiterhin Strom produzieren. Entscheidend ist, ob die Anlage technisch sicher ist und noch einen ausreichenden Ertrag liefert. Wechselrichter, Leitungen, Steckverbindungen und Schutztechnik sollten bei älteren Anlagen besonders sorgfältig kontrolliert werden.

Die Anlage kann grundsätzlich weiterbetrieben werden. Möglich sind abhängig von den jeweils geltenden Rahmenbedingungen beispielsweise eine weitere Einspeisung, eine Direktvermarktung oder die Umstellung auf einen höheren Eigenverbrauch. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Anlagengröße, Ertrag, Verbrauch und erforderlichen Umbaukosten ab.

Das hängt davon ab, wie viel Strom die Anlage noch erzeugt und wie hoch der zeitgleiche Verbrauch im Gebäude ist. Zusätzlich müssen mögliche Kosten für Zählerumbau, Elektroinstallation, Messtechnik oder einen neuen Wechselrichter berücksichtigt werden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte daher sowohl den erwarteten Ertrag als auch die notwendigen Investitionen einbeziehen.

Eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich, sofern die vorhandene Anlage und die Elektroinstallation technisch geeignet sind. Dabei muss geprüft werden, wie der Speicher eingebunden wird und ob Wechselrichter, Zählerschrank und Messkonzept angepasst werden müssen. Bei älteren Anlagen können die notwendigen Nebenarbeiten einen wesentlichen Teil der Kosten ausmachen.

Das ist möglich, wenn die elektrischen Kennwerte der Module zum Eingangsspannungs- und Leistungsbereich des neuen Wechselrichters passen. Auch die Verschaltung der Module und der Zustand der bestehenden Leitungen müssen berücksichtigt werden. Eine reine Auswahl anhand der Nennleistung reicht nicht aus.

Einzelne Module können grundsätzlich ersetzt werden. Das Ersatzmodul sollte jedoch hinsichtlich Spannung, Strom, Leistung, Abmessungen und elektrischer Charakteristik zur bestehenden Anlage passen. Da ältere Modultypen häufig nicht mehr erhältlich sind, kann eine technische Neuplanung einzelner Modulstränge erforderlich sein.

Nicht zwangsläufig. Wenn ein großer Teil der Anlage technisch einwandfrei arbeitet, kann der Austausch einzelner Komponenten ausreichend sein. Bei mehreren altersbedingten Problemen, ungünstiger Auslegung oder stark gesunkenen Erträgen kann eine umfassendere Modernisierung sinnvoller sein. Die Entscheidung sollte auf einer Zustands- und Wirtschaftlichkeitsprüfung beruhen.

Technische Änderungen können Auswirkungen auf die Anlagendokumentation, Registrierung, das Messkonzept und möglicherweise auf Vergütungsansprüche haben. Vor dem Austausch oder der Erweiterung wichtiger Komponenten sollte deshalb geklärt werden, wie die Maßnahme rechtlich und gegenüber Netzbetreiber sowie Marktstammdatenregister einzuordnen ist.

Dazu können aktuelle Ertragsdaten mit früheren Betriebsjahren, regionalen Einstrahlungswerten und vergleichbaren Anlagen verglichen werden. Zusätzlich können elektrische Messungen und eine Sichtprüfung der Module durchgeführt werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass jährliche Erträge wetterbedingt schwanken.

Ausgediente Photovoltaikmodule und andere elektrische Komponenten dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen den vorgesehenen Rücknahme- und Recyclingwegen zugeführt werden. Noch funktionsfähige Module können unter bestimmten Voraussetzungen weiterverwendet werden, sofern ihre Sicherheit und Leistungsfähigkeit geprüft wurden.

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